Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Teilnahme am JURISTA CUP der GAIUS Institut gGmbH – Teilnehmer-AGB

1. Vertragsgrundlage

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Teilnehmer-AGB“) regeln das Vertragsverhältnis der GAIUS Institut gGmbH, Neue Reihe 14, 18347 Dierhagen (nachfolgend: „Veranstalter“) als Veranstalter des JURISTA CUPs zu seinen Teilnehmern.

1.2 Der Veranstalter ist als solcher mit der Planung, Vorbereitung sowie Durchführung des jährlich stattfindenden JURISTA CUPs (nachfolgend: „Veranstaltung“) betraut, an dem die Teilnehmer partizipieren möchten.

1.3 Die jeweiligen Leistungen des Veranstalters sowie alle weiteren Informationen über die Veranstaltung sind der Veranstaltungswebseite www.juristacup.berlin (nachfolgend: „Veranstaltungsweb-seite“) zu entnehmen. Änderungen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Es gelten die Ziffern 9.3 und 9.4 dieser Teilnehmer-AGB.

1.4 Es gelten die Tennis-Regeln der ITF. In allen Wettbewerben entscheidet der Gewinn von zwei Tie-Breaks bis 11 Punkte ggf. unter Berücksichtigung einer vorhandenen Leistungsklasse. Zur Teilnahme am Turnier ist keine ID-Nummer des DTB erforderlich.
Der DTB-Verhaltenskodex wird angewendet.
 
 Mit der Meldung erklärt sich der Teilnehmer bereit, von 13-18 Uhr spielbereit zu sein.

2. Geltungsbereich

2.1 Diese Teilnehmer-AGB gelten für die Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung und damit für das Rechtsverhältnis zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.

2.2 Die Teilnehmer-AGB gelten gegenüber Firmen, Kaufleuten, gewerblich handelnden Personen, juristischen Personen des Öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (Unternehmen). Sie gelten gegenüber diesen Personen auch für alle künftigen Vertragsverhältnisse.
Sie gelten ebenfalls gegenüber Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB.

3. Anmeldung/ Vertragsschluss

3.1 Der Vertrag kommt zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer zustande, in dem der Teilnehmer sich verbindlich für die Veranstaltung anmeldet (Angebot) und der Veranstalter diese Anmeldung bestätigt (Annahme).

3.2 Die Anmeldung erfolgt in der Regel online über die Veranstaltungswebseite info@juristacup.berlin durch Ausfüllen des Anmeldeformulars und Betätigung des „Verbindlich Anmelden“-Buttons durch den Teilnehmer. Anschließend übersendet der Veranstalter dem Teilnehmer eine Bestätigung per E-Mail über die Veranstaltungsteilnahme (nachfolgend: „Buchungsbestätigung“). Die Buchungsbestätigung wird ausschließlich an die angegebene E-Mail-Adresse des Teilnehmers versendet. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit seiner Angaben bei der Anmeldung verantwortlich.

3.3 Etwaige Internetseiten, andere Werbung und Hinweise des Veranstalters auf die Veranstaltung enthalten kein Angebot zum Vertragsschluss, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Teilnehmer. Änderungen werden von dem Veranstalter unverzüglich öffentlich und auf telefonische Anfrage/ E-Mailanfrage bekannt gegeben.

4. Buchungspreis, -gebühren, und-rabatte

4.1 Die veröffentlichten Buchungspreise (nachfolgend: „Teilnahmegebühren“) sind, sofern nicht anders ausgewiesen, Endpreise inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

4.2 Grundsätzlich gewährt der Veranstalter keine Rabatte. In Einzelfällen können jedoch Rabattregelungen getroffen werden.

5. Verfügbarkeit, Anzahl

Die Buchung erfolgt ausschließlich nach Verfügbarkeit der freien Plätze. Die Verfügbarkeit legt der Veranstalter fest. Sollte eine Veranstaltung ausverkauft sein, erhält der Teilnehmer auf der Veranstaltungswebseite Informationen über die Folgeveranstaltung im darauffolgenden Jahr.

Der Veranstalter behält sich vor, Meldungen ohne Angaben von Gründen zurückzuweisen. Sollten zeitliche Einschränkungen seitens des Teilnehmers bei den Spielzeiten bestehen, müssen diese bereits bei der Turnieranmeldung angegeben werden. Alle Teilnehmer(innen) haben sich nach Eintreffen auf der Anlage sofort bei der Turnierleitung zu melden. Ein evtl. Verlassen der Anlage und die Rückkehr sind bei der Turnierleitung ebenfalls zu melden. Jeder Teilnehmer hat die Pflicht, sich über den Zeitpunkt seiner Spielansetzungen selbst zu informieren und muss 10 Minuten vor seinem angesetzten Spieltermin spielbereit sein. Streichungen bei unpünktlichem Erscheinen werden nur im Ausnahmefall vorgenommen.

6. Fälligkeit der Zahlung, Zahlungsmodalitäten

Die Zahlung der Teilnahmegebühren ist mit Abschluss des Vertrages – demnach nach Übersendung der Anmeldebestätigung durch den Veranstalter – fällig. Weitere Zahlungshinweise können der Veranstaltungswebseite entnommen werden.

7. Stornierung/ Umbuchung durch den Teilnehmer

7.1 Bei Stornierung der Teilnahme bis einen Monat vor der Veranstaltung wird die Teilnahmegebühr, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 € pro Teilnehmer erstattet. Nach diesem Zeitpunkt erfolgt keine Erstattung.

7.2 Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühren bei Nichterscheinen oder vorzeitiger Abreise ist nicht möglich.

7.3 Stornierungen bedürfen der Textform (auch E-Mail und Fax) und sind an den Veranstalter zu richten.

8. Weitergabe von bestätigten Anmeldungen

8.1 Zur Wahrung des Charakters und des Ansehens der Veranstaltung sowie zur Vermeidung von Störungen der Veranstaltung und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung sowie zur Durchsetzung von Hausverboten liegt es im Interesse des Veranstalters die Weitergabe von bestätigten Anmeldungen zu beschränken. Dem Teilnehmer ist es daher nicht gestattet, bestätigte Anmeldungen ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters (Textform genügt) entgeltlich oder unentgeltlich an andere Personen weiterzugeben, auch wenn diese dem Teilnehmerkreis der Veranstaltung zugehörig sind.

8.2 Der Veranstalter ist berechtigt, das zu dem Teilnehmer bestehende Rechtsverhältnis außerordentlich und fristlos zu kündigen, wenn der Teilnehmer gegen vorstehende Ziffer 8.1 verstößt.

9. Ausfall/ Absage, Verlegung und Abbruch der Veranstaltung

9.1
Ausfall wegen höherer Gewalt

Wenn die Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt ausfällt, kann jede Vertragspartei den Rücktritt vom Vertrag erklären. In diesem Fall entfallen die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Jede Vertragspartei trägt die ihr bis dahin entstandenen Kosten selbst. Bei höherer Gewalt handelt es sich nach höchstrichterlicher Rechtsprechung um ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis.

9.2 Veranstaltungsabbruch

Im Falle des Abbruchs der Veranstaltung hat der Teilnehmer einen Anspruch auf Erstattung der geleisteten Teilnahmegebühr, wenn der Abbruch in der ersten Hälfte der Veranstaltung erfolgt und der Veranstalter den Abbruch zu vertreten hat. Der Veranstalter haftet im Falle des Veranstaltungsabbruchs nach Maßgabe der Bestimmungen aus Ziffer 10 dieser Teilnehmer-AGB.

9.3 Zeitliche/ räumliche Verlegung

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung im Interesse ihrer Durchführbarkeit räumlich und zeitlich zu verlegen.

a) Der Veranstalter ist zu einer zeitlichen und/oder räumlichen Verlegung berechtigt, wenn behördliche Vorgaben eine Durchführung der Veranstaltung zum ursprünglich geplanten Zeitpunkt/ am ursprünglich geplanten Veranstaltungsort unmöglich machen oder ein anderweitiger wichtiger Grund vorliegt, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat. An das Vorliegen eines wichtigen Grundes sind strenge Anforderungen geknüpft. Er liegt beispielsweise vor, wenn die Durchführung der Veranstaltung zu den ursprünglich geplanten Bedingungen faktisch nicht möglich ist, z.B. wegen erheblicher Unwetterschäden oder Baumaßnahmen an der Veranstaltungslocation. Ein wichtiger Grund liegt überdies immer vor, wenn die Sicherheit für Leib und Leben der Teilnehmer gefährdet ist.

b) Zeitliche Verlegung bedeutet, dass die geplante Veranstaltung mit demselben Leistungsinhalt und -umfang zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt stattfindet. Dies kann sowohl die Änderung der Anfangszeit der Veranstaltung an dem ursprünglich geplanten Datum bedeuten sowie die Durchführung zu einem anderen als dem geplanten Datum.

c) Räumliche Verlegung bedeutet das Ausweichen von der ursprünglich geplanten Veranstaltungslocation auf einen anderen, vergleichbaren Ort. Vergleichbar meint zum einen räumliche Nähe zur ursprünglichen Veranstaltungslocation, insbesondere in der gleichen Stadt und zum anderen ähnlich in Ausstattung (z.B. Indoor-/ Outdoorplätze, Bodenbelag etc.) und den generellen örtlichen Gegebenheiten (z.B. Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln/ Parkplatz).

9
.4 Folgen von Veranstaltungsabsage zeitlicher/ räumlicher Verlegung,

a) Bei vollständiger Veranstaltungsabsage, die nicht in den Anwendungsbereich von Ziffer 9.1 fällt und die der Veranstalter zu vertreten hat sowie bei zeitlicher Verlegung der Veranstaltung, wird gegen Vorlage der Anmeldung grundsätzlich die Teilnahmegebühr erstattet.

b) Bei zeitlicher oder räumlicher Verlegung der Veranstaltung besteht die Möglichkeit zur Rückgabe jedoch nur, wenn der neue Veranstaltungsbeginn oder der neue Veranstaltungstermin dem Teilnehmer unter Berücksichtigung seiner Interessen nicht zumutbar ist.

c) Eine räumliche Verlegung berechtigt den Teilnehmer nicht zum Rücktritt von dem Vertrag und zur Erstattung der Teilnahmegebühr, wenn die Voraussetzung von Ziffer 9.3 lit. c) erfüllt sind und der Veranstalter die räumliche Verlegung nicht zu vertreten hat, insbesondere wenn die räumliche Verlegung aus Gründen des Infektionsschutzes, der allgemeinen Sicherheit für Leib und Leben und/oder einer behördlichen Verfügung erfolgen muss.

d) Wird eine Veranstaltung räumlich und/oder zeitlich verlegt, gilt die Buchung auch für den neuen Veranstaltungsraum, den neuen Veranstaltungsbeginn und/oder den neuen Veranstaltungstermin. Dem Veranstalter obliegt das Recht zur Ausgabe von Wertgutscheinen ohne Geltendmachung einer Bearbeitungsgebühr.

10. Haftung

10.1 Soweit sich aus diesen Teilnehmer-AGB und den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften die Vertragsparteien bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

10.2 Auf Schadensersatz haftet der Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Für einfache Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haftet der Veranstalter nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Veranstalters auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

10.3 Die sich aus vorstehender Ziffer 10.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit durch den Veranstalter oder seine Vertreter ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Werkes übernommen wurde. Das gleiche gilt für Ansprüche des Teilnehmers nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Teilnehmer nur zurücktreten oder kündigen, wenn der Veranstalter die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Teilnehmers vom Teilnehmervertrag (insbesondere gemäß § 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

11. Bildaufnahmen

11.1 Der Veranstalter hat das Recht, Foto- und Filmaufnahmen, welche den Teilnehmer als Beiwerk sowohl vor, während als auch nach der Veranstaltung abbilden, zum Zwecke der Dokumentation oder für Eigenveröffentlichungen zu Referenzzwecken anzufertigen oder anfertigen zu lassen, sofern der Teilnehmer nicht innerhalb von 2 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich (Textform genügt) gegenüber dem Veranstalter den Widerspruch erklärt. Eine Vergütungspflicht des Veranstalters wird hierdurch nicht begründet.

11.2 Bei Herstellung der Fotos sowie sonstigen optischen und akustischen Mitschnitten nach vorstehender Ziffer 11.1 S. 1 dürfen die Teilnehmer nicht in ihrem Tennisspiel behindern oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden.

11.3 Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erklärt sich jeder Teilnehmer einverstanden, dass die Medien über das Ereignis informiert werden. Die Informationen können auch im Internet veröffentlicht werden. Dabei können personenbezogene Daten von Teilnehmern nämlich Name, Vorname und Platzierung genannt werden. Die Veröffentlichung ereignisbezogener Fotos und Bilder ist eingeschlossen.

12. Verbot von Foto-, Ton- und Filmaufnahmen

Dem Teilnehmer ist es nicht gestattet, professionelle Fotogeräte und entsprechende Ausrüstung, die eine gewerbliche Verwendung vermuten lassen, zur Veranstaltung mitzubringen. Foto,- Ton- und Filmaufnahmen, die am Veranstaltungsort gemacht werden, dürfen nur für private Zwecke verwendet werden. Eine kommerzielle Verwendung der Fotoaufnahmen ist untersagt.

13. Hausrecht und Hausordnung

13.1 Das Hausrecht auf dem Veranstal-tungsgelände obliegt dem Veranstalter sowie dem jeweiligen Betreiber, die sich zu dessen Ausübung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, insb. des Sicherheits-personals bedienen.

13.2 Die Sicherheits-, Ordnungs- , Hygiene- und Verhaltensregeln für den Veranstaltungsbesuch sind in der Hausordnung für Teilnehmer niedergelegt. Sie ist zusätzlich im Veranstaltungsraum deutlich sichtbar ausgehängt und einsehbar unter der Homepage des Betreibers.

14. Datenschutz und Datensicherheit

14.1 Es werden zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Geschäftszwecke personen-bezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt. Dies geschieht im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.  Die von dem Teilnehmer zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden von dem Veranstalter ausschließlich zu den sich aus dem Vertrag oder diesen AGB ergebenden Zwecken unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erhoben, gespeichert und verarbeitet.

14.2. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht. Dies gilt nicht in Hinblick auf die Weitergabe an zur Vertragsdurchführung eingeschaltete Dritte im Rahmen der Vertragsabwicklung. Eine Übermittlung der Daten an zur Vertragsdurchführung eingeschaltete Dritte erfolgt ebenso nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdaten-schutzgesetzes (BDSG) und Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) sowie der Datenschutz-grundverordnung (DSGVO). Der Umfang der Übermittlung beschränkt sich auf das zur Vertragsabwicklung erforderliche notwendige Minimum. Die Datenhinweiserklärung finden Sie hier.

14.3 Der Teilnehmer hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten ändern oder löschen zu lassen. Jedoch besteht dieses Recht dann nicht, wenn deren Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Darüber hinaus besteht es nicht, wenn die Daten für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung sowie Abwicklung des Vertragsverhältnisses zwischen ihm und dem Veranstalter erforderlich sind und für diese Zwecke gespeichert werden müssen.

14.4 Der Veranstalter setzt technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen im Sinne des Art. 32 der DS-GVO ein, um anfallende oder erhobene personenbezogene Daten zu schützen, insbesondere gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulation, Verlust, Zerstörung oder gegen den Angriff unberechtigter Personen. Die Sicherheitsmaßnahmen des Veranstalters sind entsprechend der technologischen Möglich-keiten orientiert und werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist Berlin. Sofern gesetzlich kein anderer zwingender Gerichtsstand begründet ist, wird Berlin als Gerichtsstand vereinbart.

15.2 Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden, so werden sie durch die gesetzliche Regelung ersetzt, von der sie abweichen.

Stand: August 2024